AGB´s

(Stand: 20.05.2024)

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) 
(“SIMPLIX MARKETING”)

Präambel

(1) Diese AGB liegen jeglicher Geschäftstätigkeit von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) zugrunde. Der jeweilige Auftraggeber wird in diesen AGB als (der) “Kunde“ bezeichnet. Vorbehaltlich ausdrücklich und schriftlich vereinbarter Abweichung hiervon werden eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, ganz gleich ob als Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann (§§ 1 ff. HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder als Freiberufler handelt.

§ 1 Definitionen

(1) “Laufzeitvertrag“ meint einen zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit gegebenenfalls mit einer Mindestlaufzeit geschlossenen Vertrag, bei dem Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) an den Kunden Leistungen zu erbringen hat.“ Einzelvertrag“ dagegen meint einen ebensolchen Vertrag, bei dem Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) entweder einmalig oder für eine fest definierte Zeit Leistungen erbringt. Zwischen den Parteien können mehrere unterschiedliche und Mischverträge bestehen.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Die konkret von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den zwischen Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden abgestimmten.

(2) Wenn und soweit der Kunde von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) Leistungen wünscht, die über den nach Absatz (1) vereinbarten Rahmen hinausgehen (“Zusatzleistungen“), und wenn und soweit zur Vergütung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden diese Zusatzleistungen nach den üblichen Sätzen vergütet (vgl. § 7 Abs 2).

§ 3 Vertragsschluss

Verträge zwischen den Parteien kommen zustande, indem der Kunde Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) schriftlich mit Leistungen beauftragt und Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) dieses Angebot annimmt oder diesem Vertragsangebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen widerspricht.

§ 4 Konkretisierung, Abstimmungsschleifen, Änderungswünsche

(1) Leistungen, die vom Kunden freigegeben bzw. abgenommen werden müssen, z.B. die Erstellung von Beiträgen, erfordern regelmäßig die Konkretisierung von Wünschen des Kunden, ggf. durch Lieferung von Content (in aller Regel von Text- und/oder Bildmaterial) oder Wahl von Farben. Wenn nicht anders vereinbart, sind bei solchen Leistungen, soweit ein Festpreis vereinbart ist, 2 (zwei) Abstimmungs- bzw. Anpassungsschleifen im Festpreis enthalten; darüber hinausgehende Tätigkeiten sind nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen zu vergüten.

(2) Soweit der Kunde Änderungen bereits konkret vereinbarter Leistungen wünscht (“Änderungswünsche“), wird Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) gegen Vergütung nach den vereinbarten Sätzen den durch den Änderungswunsch entstehenden Aufwand und die Machbarkeit prüfen und den Kunden möglichst kurzfristig über den finanziellen und zeitlichen Änderungsrahmen informieren. Soweit möglich und notwendig, wird Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.

(3) Der Kunde darf zur Klärung der Konsequenzen eines Änderungswunsches die Unterbrechung der Leistungserbringung fordern, wenn er Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) spätestens zum Zeitpunkt der Forderung der Unterbrechung zusichert, die Ausfallzeiten und die durch die Unterbrechung eventuell aufwändigere Wiederaufnahme der Projektrealisierung zu vergüten. Vereinbarte Leistungsfristen und Zeitpläne verlängern sich um die Zeit des Ausfalls und der eventuell aufwändigeren Wiederaufnahme.

§ 5 Abnahme von Leistungen, Mängelrügen

(1) Die Leistungen von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Einzelne (Teil-) Leistungen können dem Werkvertragsrecht unterliegen und damit abnahmebedürftig sein. Für abnahmebedürftige (Teil-) Leistungen gilt folgendes:

(2) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen verlangen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) kann den Kunden mit einer Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des Sachverständigen vorleistungspflichtig. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-) Leistung von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) gilt auch dann als angenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen sieben Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln, Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinne darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde muss Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) jeweils unverzüglich und für Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) Leistungen im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, zum Beispiel gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (zum Beispiel  Zugangsdaten zur Facebook, Instagram & Tiktok  Seite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) auf Nachfrage erfahren kann.

(2) Wenn und soweit der Kunde mit einer Pflicht nach Abs (1) schuldhaft in Verzug ist (vergleiche § 7 Abs. 5), verschieben sich eventuell vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungszeitpunkte, nicht jedoch die Zeitpunkte der von ihm zu leistenden Zahlungen. Gegebenenfalls durch die Verzögerung verursachter Mehraufwand hat der Kunde zu tragen.

(3) Wenn und soweit für den Kunden erkennbar ist oder sein muss, dass eine von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) erbrachte oder angebotene Leistung gegen geltendes Recht verstößt (zum Beispiel wegen eines Verstoßes einer Angabepflicht, der Verletzung einer fremden Marke oder Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift), hat er Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) hierüber unverzüglich hinzuweisen.

§ 7 Vergütung, Zahlungsziel, Fälligkeit, Stornierung

(1) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) rechnet je nach Auftragsart einmalig oder mit monatlicher Rechnungsstellung, fällig zu je 3, 6, 9, 12, 24 oder 36 gleichbleibenden Monatsbeträgen ab. Rechnungsbeträge werden je nach Vereinbarung entweder via Lastschrift von einem vom Kunden genannten Konto eingezogen oder sind vom Kunden innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Rechnungserhalt bzw. je nach Angabe auf dem jeweiligen Auftragsformular ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei einmaliger Zahlung werden 50 % des Rechnungsbetrages vor Beginn der Leistung fällig, die anderen 50 % bei erfolgreicher Abnahme des Kunden. Bei einem vom Vertragspartner gewünschten verschobenen Zahlungsbeginn handelt es sich um eine Stundung der Forderung, nicht um einen Verzicht. Die gestundeten Raten werden am Ende der Vertragslaufzeit fällig.

(2) Bei Laufzeitverträgen und bei Vereinbarung von Ratenzahlung wird die gesamte für einen Abrechnungszeitraum (in aller Regel ein, zwei oder drei Jahre) vereinbarte Summe sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für eine Laufzeitperiode oder einer Rate 7 (sieben) Tage im Verzug ist.

(3) Bei von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) zu erbringenden Leistungen, die eine Mitwirkung des Kunden (zum Beispiel nach § 6) erfordern, wird die gesamte Vergütung fällig, wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung für eine Zeit von mindestens 30 (dreißig) Tagen schuldhaft unterlässt.

(4) Unabhängig hiervon gelten in Auftragsformularen oder sonstigen Vertragsdokumenten vereinbarte Zeitpunkte für die Fälligkeit von Vergütung für seitens Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) erbrachte Leistungen auch dann, wenn die entsprechenden Tätigkeiten von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht erbracht wurden, jedoch nur dann, wenn die Nichterbringung der Leistungen auf der Tatsache beruht, dass der Kunde schuldhaft eine erforderliche Mitwirkung zum Beispiel die Lieferung von Inhalten für eine Website oder sonstige Online-Präsenz oder die Nennung von Login-Daten unterlässt bzw. unterlassen hat.

(5) Verzugszeiten sind mit 8 % – Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu vergüten. Für jede Mahnung und jede vom Kunden verschuldete Rückbuchung einer Lastschrift stellt Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden eine Pauschale von 20 € netto in Rechnung, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) tatsächlich ein erheblich niedrigerer Schaden entstanden ist.

(6) Wenn und soweit Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung ihrer Leistung vereinbarungsgemäß Drittleistungen verwendet (zum Beispiel Bilder aus Online-Galerien, Software für Hosting oder Online-Anzeigen) darf Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden diese Leistungen im Voraus in Rechnung stellen, auch außerhalb üblicher Abrechnungszyklen.

(7) Wenn der Auftraggeber eine Auftragsstornierung innerhalb der Laufzeit wünscht, kann diese nur mit Stornierungskosten zugestimmt werden. Da Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) die notwendigen Strategien und Bemühungen bereits geleistet hat, sind 75 % des Auftragsvolumens als Stornierungskosten zu zahlen.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberhinweis

(1) Wenn und soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, räumt Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden Nutzungsrechte an den im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden und vom Kunden entweder abgenommenen oder produktiv genutzten Werken nach Maßgabe der folgenden Absätze ein. An nicht genutzten oder nicht abgenommenen Werkteilen, Skizzen und sonstigen Zwischenergebnissen behält sich Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) sämtliche Nutzungsrechte vor.

(2) Bei Einzelverträgen wird dem Kunden ein dauerhaftes, bei Laufzeitverträgen ein auf die Vertragsdauer beschränktes einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Der Umfang und die Arten der eingeräumten Nutzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

(3) Bei Einzelverträgen ist die Einräumung von Nutzungsrechten durch die Zahlung der jeweils auf das Werk oder den Anteil entfallenden vereinbarten Vergütung aufschiebend bedingt.

(4) Unabhängig von etwaigen von den obigen Klauseln abweichenden individuellen Vereinbarungen behält sich Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) auch bei der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ein einfaches Nutzungsrecht zur Weiterentwicklung des jeweiligen Werkes und zur Nutzung des Werkes für Werbezwecke vor.

§ 9 Subunternehmer

(1) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) darf zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Dienste Dritter (Subunternehmer) in Anspruch nehmen.

(2) Eine Liste der von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) konkret eingesetzten Subunternehmer stellt Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

§ 10 Gewährleistung

Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, sofern kein Vertragsrecht Anwendung findet, beträgt zwölf (zwölf) Monate ab Übergabe bzw. Zurverfügungstellung des Ergebnisses bzw. der Leistung nach § 5.

§ 11 Haftung

(1) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S.1 oder S.3 dieses Abschnitts (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) oder soweit die Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurden. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S.1 oder S.3 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(2) Diese Regelungen des vorstehenden Absatzes (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4) Erfüllungsgehilfen von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) sind, soweit diese Schäden dem Kunden nachweislich zufügen, vom Kunden anzuzeigen, um Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) die Möglichkeit zu geben, diesen Vorfall zu prüfen und gegebenenfalls einen adäquaten Ersatz für die Erfüllung der Dienstleistung zu stellen. Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) haftet für nachweisliche Schäden des Kunden in Höhe von maximal 50 % des bisherigen Umsatzes mit dem Kunden. Es wird zudem nur für solche Schäden gehaftet, die der Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) und deren Erfüllungsgehilfen in nachweislicher Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstehen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Laufzeitverträgen,

(1) Bei Laufzeitverträgen läuft das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit und hat eine auf dem jeweiligen Auftragsformular angegebene Mindestlaufzeit. Es verlängert sich jeweils um 1 (ein) weiteres Jahr oder die gewählte Laufzeit, wenn es nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder einer Übergangsperiode gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Gerät der Kunde mit mindestens zwei monatlich fälligen Zahlungen gegenüber Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) in Verzug, ist Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

§ 13 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung ausgetauschten Informationen, die nicht offensichtlich für eine Veröffentlichung gedacht sind wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln, und zwar unabhängig davon, ob und auf welchem Trägermedium sie verkörpert sind, inklusive möglicher Informationen. Die Beweislast für die Tatsache, dass eine Information für eine Veröffentlichung gedacht ist, trägt die jeweils empfangende Partei. Jede empfangende Partei ist je nach Wahl der offenbarenden Partei zur Rückgabe, Zerstörung oder Löschung der jeweiligen vertraulichen Informationen verpflichtet, es sei denn, die empfangende Partei ist zur Aufbewahrung verpflichtet. Vertrauliche Informationen, die routinemäßig elektronisch abgespeicherten Dateien enthalten sind, müssen nicht sofort gelöscht werden, soweit dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Die empfangende Partei hat der offen legenden Partei nach Aufforderung unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen, welche vertrauliche Informationen zurückgegeben, zerstört oder gelöscht worden sind und welche nicht.

§ 14 Datenschutz

(1) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) schützt vom Kunden zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften. Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, die personenbezogenen Daten zur Geltendmachung der Forderungen an einen Finanzdienstleister weiterzuleiten. Wenn und soweit der Kunde Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten übergibt oder in sonstiger Art zur Verfügung stellt, wird er Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) hierauf hinweisen. Er ist sich bewusst, dass hierdurch eine sogenannte Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVO vorliegen kann, die zu regeln er gesetzlich verpflichtet ist.

§ 15 Verantwortlichkeit des Kunden für Telemedien

(1) Dem Kunden ist bewusst, dass er nach § 7 Telemediengesetzes (TMG) inhaltlich Verantwortlicher für alle von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) in seinem Auftrag erstellten, gepflegten oder in sonstiger Weise verwalteten Online- Präsenzen ist, zum Beispiel  Social-Media Seiten Inhalte. Er haftet dementsprechend zum Beispiel nach Urheber-, Telemedien-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht. Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) schlägt im Rahmen des jeweiligen Auftrages Maßnahmen ausschließlich vor, erbringt aber zu keiner Zeit Rechtsberatung. Die Verantwortlichkeit für die Rechtskonformität der von ihm verwendeten Inhalte und Leistungen liegt bei ihm.

§ 16 Freistellung

(1) Sollte Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) von einem Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung des Kunden gleich welcher Art in Anspruch genommen werden (insbesondere wegen Verstoßes von Inhalten auf einer Online-Präsenz oder sonstiger vom Kunden gewählte Inhalte, stellt der Kunde Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, alle daraus erwachsenen Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) auf erstes Anfordern seitens Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) zu tragen oder – nach Wahl von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) – an Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) zu erstatten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten, die im Zusammenhang mit einer angemessenen Abwehr dieser Ansprüche stehen.

§ 17 Referenznennung des Kunden

Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) darf zu Referenz- und Werbezwecken die folgenden Details des Kunden bzw. der Tätigkeit für den Kunden auf ihrer Website, in Präsentationen und Werbematerial aller Art und unabhängig vom Medium (inklusive Messeauftritten) verwenden: Firma, Logo(s) und sonstige Kennzeichen (zum Beispiel Marken), soweit sie mit der Leistung von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) für den Kunden im Zusammenhang stehen, sowie eine grobe Beschreibung der erbrachten Leistungen.

§ 18 Leistungsart: Social Media Management und Content-Erstellung

(1) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) bietet Social Media Management und Content-Erstellung an, einschließlich strategischer Planung, Skripterstellung, Videodreh, Videoschnitt nach Kundenwunsch und Veröffentlichung von Inhalten auf sozialen Medien gemäß den individuellen Kundenanforderungen.

(2) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien, Zugriffsrechte und die Möglichkeit für einen Videodreh bereit.

(3) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass Inhalte und Aktivitäten den geltenden Gesetzen und den Nutzungsbedingungen der Social-Media-Plattformen entsprechen.

(4) Änderungswünsche des Kunden werden unter Berücksichtigung der Machbarkeit und vereinbarter Sätze umgesetzt. Der Kunde hat die Möglichkeit auf eine Nachbesserung nach dem Videodreh. Mögliche Auswirkungen auf Zeitplan und Vergütung werden dem Kunden mitgeteilt.

(5) Laufzeit und Kündigungsbedingungen werden individuell vereinbart und in den Auftragsformularen festgehalten.

(6) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) kann erstellte Inhalte zu Referenzzwecken verwenden, es sei denn, der Kunde hat schriftlich widersprochen.

§ 19 Sonstiges

(1) Preisangaben verstehen sich als Nettopreise ab Sitz von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) zuzüglich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Sämtliche die Geschäftsbeziehung zwischen Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden betreffenden Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, aber zum Beispiel auch Mahnungen und Mängelrügen erfordern Textform (zum Beispiel per E-Mail oder auf Papier). Schriftform ist auch für das Abbedingen dieses Textformerfordernisses erforderlich.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für alle in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung der Parteien stehenden Ansprüche ist der Sitz von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt), der es jedoch freisteht, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.

(4)Die Abtretung von Ansprüchen seitens des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung seitens Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt).

(5) Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies den Rest des Vertrages nicht, und anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, die bei objektiver Betrachtung bei Vertragsschluss von beiden Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit gewollt gewesen wäre.

(6) Wenn Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) für ihre Tätigkeit für den Kunden vereinbarungsgemäß Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, finden, soweit diese AGB dem nicht entgegensteht, auch eventuelle AGB des/ der Dritten im Verhältnis des Kunden zu Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) Anwendung.

§ 20 Urheber – und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein Einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistung- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk-bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) für den Kunden erstellt wurden (zum Beispiel alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenen Know-how, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, elektronische Dateien und Datensammlungen gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Abs. 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) nach dem Hauptvertrag zu zahlende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Abs. 1 genannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.

(4) Ist monatlich fortlaufende Zahlung vereinbart, steht dem Kunden vorbehaltlich anderer Vereinbarung für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an den von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung gestellten Inhalten zu. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, anstatt Nutzungsrecht für den Verzugszeitraum.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnis an Dritte durch den Kunden (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 Urhebergesetz.

§ 21 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (zum Beispiel Google Business oder anderer Bewertungsplattformen) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien eine über den jeweils anderen Vertragspartner abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) und den Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) (zum Beispiel auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) zu wahren. Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) innerhalb der Gruppe/Communities verletzen oder beeinträchtigen.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Simplix Marketing UG (haftungsbeschränkt) maßgebend.

 

Stand 20.05.2024

 

 

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